Was tun, wenn Sie Rechtsbeistand brauchen?
1. | Formlose Anfrage an den Rechtsschutzbeauftragten |
Als erstes senden Sie Ihre Fragen bzw. Ihre Situation ganz formlos per email
an unseren Rechtsschutzbeauftragten |
2. | Beratung des Antragstellers |
Unser Rechtsschutzbeauftragte (und bei Bedarf der Landesvorsitzende) beraten Sie, ob ein Rechtsschutzantrag gestellt werden kann oder ob Ihnen evtl. anders geholfen werden kann. |
3. | Einschätzung des BDF |
Der Rechtsschutzbeauftragter und die Geschäftsstelle prüfen Ihre Mitgliederdaten, ob Sie formal einen Anspruch auf Rechtsbeistand besitzen.. |
4. | Förmlicher Antrag mit Einverständniserklärungen |
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, füllen Sie bitte den Rechtsschutzantrag vollständig aus, den Sie unten als pdF herunterladen können. |
5. | Weiterleitung an das Dienstleistungszentrum des DBB-Tarifunion |
Die Geschäftsstelle füllt die erste Seite des Rechtsschutzantrags aus und sendet sie an das juristische Dienstleistungszentrum des DBB-Tarifunion. |
6. | Direkter Kontakt: Juristen-Mitglied |
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Kontakt direkt zwischen BDF-Mitglied und der juristischen Beratungsstelle der DBB-Tarifunion. |
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==> Anträge müssen Sie also so rechtzeitig stellen, dass dem BDF und dem BBB noch ausreichend Zeit zur Prüfung der Erfolgsaussichten zur Verfügung stehen. |
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Alles weitere zum Rechtsschutz des BDF finden Sie auf den Internetseiten des bayerischen Beamtenbunds
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