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Satzung und Beiträge

Unsere Satzung

Die Landesversammlung des Landesverbandes Bayern des Bund Deutscher Forstleute hat am 27. Juni 2022 die Satzung in mehreren Punkten verändert:

Unsere Mitgliedsbeiträge

Sparsames Wirtschaften und hohe Zinserträge durch langfristige Anlagen haben es dem BDF-Bayern ermöglicht, seine Mitgliedsbeiträge über Jahre hinaus stabil zu halten. Letztmalig zum 1.1.2020 waren wir jedoch aufgrund der Niedrigzinsphase und aufgrund erhöhter Pflichtbeiträge an unsere Dachverbände DBB, BDF-Bund und BBB unser Beitragsaufkommen anzupassen. Dabei haben wir die Chance genutzt, aus Gerechtigkeitsgründen die Beiträge den aktuellen tatsächlichen Einkommen der einzelnen Besoldungsstufen und Eingruppierungen anzupassen. Wir bleiben dennoch nach wie vor weit unter dem in unserer Beitragsordnung möglichen Beitragssatz in Höhe von 0,5 % des zugrunde liegenden Grundgehaltes. (Nur zum Vergleich: Industriegewerkschaften fast aller Branchen verlangen als Mitgliedsbeitrag in der Regel 1-1,5% vom Bruttoeinkommen)

👉 Beitragsordnung des Landesverband Bayern des BDF e.V.

👉 Beiträge ab 1.1.2024

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