Gespräch des BDF-Landesvorstands mit dem Leiter der Bayerischen Forstverwaltung im Dezember 2023

Wörner: Klare Verhältnisse schaffen

„Von CSU und Freien Wählern wurden weitreichende Änderungen von Zuständigkeiten beschlossen. Uns war wichtig, umgehend klare und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen“ erläuterte Hubertus Wörner, Leiter der Forstverwaltung, gleich zu Beginn des Gesprächs mit dem BDF kurz vor Weihnachten 2023.
„Der Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Rechtsaufsicht über die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) gehen ebenso an das Wirtschaftsministerium, wie das Jagdrecht und die Jägerprüfung.“

„Die Forstaufsicht über die von BaySF bewirtschafteten Staatswälder, die Zuwendungen über die „Besonderen Gemeinwohlleistungen“ sowie die Zuständigkeiten für das Forstliche Gutachten hingegen bleiben weiterhin bei der Forstverwaltung (FoV)“, so Wörner.

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, u.a. die Verantwortung für die Bayerischen Staatsforsten und das Jagdrecht an das Wirtschaftsministerium zu verlagern. Das hatte in den Medien für Verwunderung, bei Verbänden und vielen Fachleuten für großes Unverständnis gesorgt, wie BDF-Landesvorsitzender Bernd Lauterbach berichtete. Die nun gefundene klare Abgrenzung der Zuständigkeiten hält auch der BDF für dringend erforderlich.

Teilnehmer am vertrauensvollen Gespräch von rechts nach links::
1. Reihe: MDirig Hubertus Wörner; Bernd Lauterbach (BDF-Landesvorsitzender)
2. Reihe: Stefan Kramer (BDF- Vorstandsmitglied)
3. Reihe Julian Schall (stellv. Leiter Personalreferat); Robert Nörr (BDF-Landesredakteur); Klaus Schreiber (stellv. BDF-Landesvorsitzender),Oliver Wiesel (BDF-Mitglied);
3. Reihe Referatsleiter Waldbau Franz Paulus
📷 © Florian Geiger

Wörner: Instrumente zur Durchlässigkeit zwischen FoV und BaySF nutzen

Gleichzeitig sieht der Koalitionsvertrag vor, die Durchlässigkeit zwischen Forstverwaltung (im Koalitionsvertrag mit „Forstdienst“ bezeichnet) und BaySF zu verbessern. Hubertus Wörner führte hierzu die geltenden Vereinbarungen mit den BaySF an, die kurzfristige Hospitationen, einen mittelfristigen Personaltausch und dauerhafte Wechsel bereits ermöglichen. Allerdings sei auch aufgrund knapper Personalressourcen beider Organisationen der Austausch in den letzten Jahren nur in geringem Umfang erfolgt. Er gehe davon aus, dass eine verstärkte Nutzung der bestehenden Instrumente der Durchlässigkeit bei beidseitigem (!) Interesse gut machbar ist.

Bessere Wechselmöglichkeiten

Aus Sicht des BDF wäre eine der effektivsten Maßnahmen zur Förderung des Personalwechsels die Wiederverbeamtung der BaySF-Beschäftigten. Die Vertreter der Forstverwaltung machten deutlich, dass sie in dieser Frage keine Zuständigkeit des StMELF sehen. Aber auch die Möglichkeiten von forstlichen Angestellten der BaySF, bei einem dauerhaften Wechsel in die Forstverwaltung verbeamtet zu werden, müssen aus Sicht des BDF deutlich verbessert werden. Gleiches gelte auch für andere Arbeitgeber wie beispielsweise die Forstlichen Zusammenschlüsse. Nicht das Erreichen einer konkreten Platzziffer eines Jahrganges solle als Entscheidungskriterium gelten, sondern ein Korridor wie z.B. die besten 60 % der Anwärter eines Jahrgangs.

Aus Sicht von Julian Schall, stellvertretender Leiter des Personalreferats, wurde diese Forderung in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft und verworfen. Eine Neuregelung (beispielsweise ein Poolmodell mit Anrechnung von Wartezeiten) müsse nicht nur rechtsicher sein (u. a. Leistungsgrundsatz), sondern auch zahlreiche Fragen, wie die vergleichende Bewertung von beruflicher Erfahrung, beantworten.

Große Übereinstimmung bestand in der hohen Bedeutung der gemeinsamen Ausbildung von Forstverwaltung und BaySF. Diese müsse auf jeden Fall fortgeführt werden.

Der BDF sieht sich als letzte verbliebene „Klammer“ zwischen zwei Organisationen, die nun auch noch in zwei unterschiedlichen Ressorts angesiedelt sind. Er werde den Austausch weiterhin durch gemeinsame Exkursionen und Versammlungen fördern.

 

BDF: Forstliches Gutachten unverändert beibehalten

Die Vorbereitungen für das Forstliche Gutachten 2024 laufen, die Aufnahmeanweisung werde laut Wörner derzeit finalisiert. Franz Paulus, der Leiter des Waldbaureferats, informierte zum aktuellen Stand. Es hatte Befürchtungen gegeben, dass noch kurzfristig deutliche Änderungen initiiert werden könnten oder die Zusatzaufnahmen bayernweit erfolgen müssten. Im Waldpakt 2023 hatten sich Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Forstministerin Michaela Kaniber allerdings festgelegt, dass Änderungen am Verfahren nur mit Zustimmung der Verbände des Grundeigentums als Vertreter der Jagdrechtsinhaber möglich sind. Im Koalitionsvertrag ist von einer gemeinsamen Prüfung „mit allen betroffenen Verbänden, das forstliche Gutachten einvernehmlich weiterzuentwickeln und fachlich zu stärken“, die Rede. Aus Sicht des BDF kann eine solche Prüfung allein schon aus Zeitgründen für das bevorstehende Forstliche Gutachten nicht mehr erfolgen.

Hohe Übereinstimmung zwischen Beschäftigen und Ministerium

Zu den neuen politischen Rahmenbedingungen wie auch zu neuen Entwicklungen der Strategie der Forstverwaltung hatte Hubertus Wörner bei einer Videokonferenz mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forstverwaltung am 6. Dezember klar Stellung bezogen. Der BDF lobte die intensive Einbindung aller Beschäftigten und die Umsetzung vieler Änderungswünsche der Kolleginnen und Kollegen. Besonders hob er die Notwendigkeit einer deutlich stärkeren Vernetzung aller Forstakteure auf der Fläche hervor.

Einig war man sich über die hohe Bedeutung der Beratung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die im Gegensatz zur Förderung nicht von jährlichen Haushaltsverhandlungen abhängig ist: „Ich bin froh, dass die Beratung auch für die Ämter eine besonders hohe Priorität hat“ so Wörner. Er bewerte es sehr positiv, dass die Einigkeit bei der Priorisierung der strategischen Ziele zwischen den Beschäftigen im nachgeordneten Bereich und dem Ministerium sehr hoch sei.

BDF: Zu wenig Außendienst

Enttäuscht hatten sich viele BDF-Mitglieder von der Verteilung der zusätzlichen 30 Stellen aus der Waldumbauoffensive 2030 im Jahr 2023 gezeigt, da kaum eine Stelle im Außendienst angekommen sei. Gerade in den Hauptschadensgebieten, aber auch in vielen Gebieten mit lokalen Schadereignissen könne die Nachfrage kaum bedient werden, von einer notwendigen Angebotsberatung und einem aktiven Zugehen auf Waldbesitzer sei man entfernter denn je. Aus Sicht des BDF muss mit den versprochenen Stellen im Jahr 2024 hier ein Schwerpunkt gelegt werden. Um eine Ausweisung weiterer Reviere werde man nicht herumkommen. Entscheidend für den Beratungserfolg der Forstverwaltung sei der Revierleiter bzw. die Revierleiterin auf der Fläche als stetiger Ansprechpartner der Waldbesitzer; das sei mit Projektkräften oder Funktionsstellen nicht zu erreichen. Herr Schall erläuterte, dass mehr als 80 % der bisher erhaltenen 113,5 zusätzlichen Stellen zur Stärkung in der Fläche und an den ÄELF eingesetzt wurden. Rund die Hälfte der zusätzlichen 30 Stellen aus 2023 seien ebenfalls unmittelbar auf Revierebene eingesetzt worden. Dies erfolge zunächst oft in Form von Sachbearbeitungen zur Unterstützung, um flexibel dort zu helfen, wo es kurzfristig am Nötigsten erscheint. Gleichzeitig müssten auch andere „Flaschenhälse“ (Amtsverwaltung, QbF, SB H/F, IT-Support) verstärkt werden, um die Leistung der gesamten Organisation und des Fördermotors auf der Fläche (Reviere) abzuwickeln.

Der BDF wies erneut darauf hin, dass von den 113,5 Stellen im Saldo nur 38 Stellen der Forstverwaltung zusätzlich zur Verfügung stehen. Die restlichen Stellen stammen aus den Personalabbauverpflichtungen der Jahre 2005 bis 2022, die nicht mehr erbracht werden mussten.

 

Personalgewinnung und -bindung

Personalgewinnung und -bindung ist für die Forstverwaltung ein zentrales Thema, das u.a. in einer zentralen Arbeitsgruppe intensiv behandelt wurde. Das Personalreferat stellte zahlreiche sinnvolle Maßnahmen vor. In der Diskussion zeigte sich schnell, dass insbesondere eine heimatnahe Verwendung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Rolle spielen. Gerade im nichttechnischen Verwaltungsdienst, aber auch zunehmend im technischen Dienst, werde nur noch derjenige Arbeitgeber ausreichend Fachpersonal bekommen und halten können, der individuell auf die Wünsche der Beschäftigten eingeht. Frühzeitige Zusagen eines späteren Einsatzortes und eine bessere Qualifizierung in der Amtsverwaltung prüfe das Personalreferat. Der BDF-Vorschlag von mehr Teilzeitrevieren werde laut Personalreferat im Einzelfall bereits umgesetzt. Die vom BDF initiierte Erhöhung der Anwärterplätze auf 100 soll, falls die hierzu benötigten Stellen im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt werden, erstmals mit dem Einstellungsjahrgang 2025 erfolgen.  

Endlos-Thema Verkehrssicherungspflicht

Große Unzufriedenheit besteht bei den BDF-Mitgliedern mit den Handlungsempfehlungen zur Verkehrssicherungspflicht im Körperschaftswald bei Betriebsleitung und -ausführung durch die Forstverwaltung. Bereits Anfang 2018 erstellte der BDF eine Stellungnahme hierzu und forderte mehrfach und hartnäckig Änderungen ein. Es wurde zugesagt, dass das für 2023 versprochene Gespräch nun im ersten Quartal 2024 sicher stattfindet. Sollten die bisherigen, aus Sicht des BDF zu hohen Vorgaben beibehalten werden, müsste dies eine Neubewertung der Arbeitsbelastung im Körperschaftswald nach sich ziehen. 

Mit einem Austausch u.a. zu den Themen Beschaffung und Einsatz von Dienstwagen sowie über die forstpolitische Situation in Europa und im Bund endete das intensive und von beiden Seiten mit großem Vertrauen und Wertschätzung geführte Gespräch zwischen Forstverwaltung und BDF.