Geplante Änderungen des Bayerischen Jagdgesetzes
BDF wird das weitere Gesetzgebungsverfahren weiter kritisch begleiten
Die Bayerische Staatsregierung hat am 09. September Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen.
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonten, dass das neue Jagdgesetz weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und größere Freiheiten bringe:

📷 StMin Hubert Aiwanger, StMin Dr. Florian Herrmann, StMinin Michaela Kaniber @ Bayerische Staatskanzlei
Abschusspläne für Rehwild
Einigung im Ministerrat
Prinzipiell bleiben die staatlichen Abschusspläne für Rehwild erhalten. Allerdings können sich sowohl in grünen als auch in roten „Gebieten“ die Grundbesitzer/Jagdgenossen entscheiden, ob sie die Abschusspläne beibehalten oder abschaffen wollen.
In grünen Gebieten erhalten Eigentümer und Jäger damit große Freiheiten.
In roten Gebieten müssen für die Befreiung vom Abschussplan allerdings
- Waldbegänge verpflichtend durchgeführt,
- ein geeignetes Jagdkonzept erstellt werden
In roten Gebieten die zum zweiten Mal in Folge als „rot“ eingewertet werden.
- der Nachweis eingeführt werden.
Trotz Einigung weiter unterschiedliche Auffassungen
Bereits in den Pressemitteilungen der beiden Ministerien zeigten sich die weiterhin unterschiedlichen Auffassungen über die Abschussplanfreiheit:
Laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung entscheidet das „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“, wer unter welchen Bedingungen aus der Abschussplanung aussteigen kann und darf. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Das Forstliche Gutachten ist zukünftig die entscheidende Messlatte, wer unter welchen Bedingungen aus der Abschussplanung rauskommt. Genau das war mir bei all den Verhandlungen sehr wichtig. Es ist die Messlatte dafür, ob mehr Eigenverantwortung möglich ist oder Vorgaben notwendig bleiben. In grünen Gebieten erhalten Eigentümer und Jäger größtmögliche Freiheiten. In roten Gebieten gelten dagegen klare Auflagen: verpflichtende Waldbegänge, ein geeignetes Jagdkonzept und ein Abschussnachweis, als Sanktion für Gebiete, die wiederholt rot sind. Dieser Abschussnachweis wird erstmalig gesetzlich verankert und das ist gut so. Das nächste Gutachten steht im Jahr 2027 an. Ganz Deutschland beneidet uns um dieses Gutachten – und zu Recht“, erklärte Kaniber.
Die Forstministerin interpretierte den Begriff „Gebiet“ also als Hegegemeinschaft, da das Forstliche Gutachten nur auf Hegegemeinschaftsebene erstellt wird.
=> Pressemitteilung des StMELF
In seiner Pressemitteilung und im ‚Eckpunktepapier aufbauend auf dem Ministerratsbeschluss vom 9. September 2025‘, das er umgehend an die Unteren Jagdbehörden verschickte, stellte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger klar, dass die grünen und roten ‚Gebiete‘ als Jagdreviere und nicht als Hegegemeinschaften zu verstehen sind.
Der Jagdminister interpretierte den Begriff „Gebiet“ also als Jagdrevier. Da das statistisch abgesicherte forstliche Gutachten nur auf Hegegemeinschaftsebene erstellt wird, müssten in Bayern flächendeckend „Ergänzende Revierweise Aussagen“ erstellt werden.
Bewertung des BDF-Bayern
+ Dass grüne Jagdreviere in grünen Hegegemeinschaften mehr Freiheiten erhalten, begrüßt der BDF.
– Für den BDF ist allerdings noch völlig ungeklärt, wie eine mögliche Abschussplanfreiheit in roten Gebieten zu einer Verbesserung der Verbisssituation führen soll.
– Aus Sicht des BDF wäre eine sinnvolle Möglichkeit die Einführung eines Mindestabschusses und des körperlichen Nachweises bereits 2027 in roten Hegegemeinschaften, allerdings mit einer möglichen Befreiung hiervon in Revieren mit „tragbarer und günstiger“ Verbissbelastung.
– Da keiner der Beteiligten weiß, wie sich die Neuregelungen in der Praxis auswirken werden, fordert der BDF eine Evaluierung der Neuregelungen in den nächsten Jahren, zumindest aber noch vor dem Forstlichen Gutachten 2031 um auf mögliche Entwicklungen reagieren zu können.
Jagdzeit auf Rehwild beginnt künftig am 16. April
Die Jagdzeit auf Rehwild beginnt künftig zwei Wochen früher – am 16. April.
+ Der BDF begrüßt diese Vorverlegung. Damit werden die Jagdzeiten an die veränderten Klimabedingungen zumindest etwas angepasst.
– Warum die Jagdzeiten von Rehböcken und weiblichem Rehwild nicht synchronisiert wurden, ist für viele Außenstehende nicht nachvollziehbar.
Fazit aus Sicht des BDF
Viele Punkte sind noch offen, ein Gesetzesentwurf liegt den Verbänden noch nicht vor. Der BDF wird sich einbringen und die Mitglieder zeitnah darüber informieren.
