Stellungnahme zum 4. Bayerischen Modernisierungsgesetz
Kein Bericht mehr zur Lage der Forstwirtschaft
Der BDF hat sich in einer Stellungnahme zum vierten Modernisierungsgesetz dagegen gewandt, den Bericht über die Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft im Freistaat Bayern im Rahmen des Agrarberichts zu streichen.
Aus Sicht des BDF ist es weiterhin erforderlich, dass die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag regelmäßig darüber informiert und den Wald noch stärker ins Bewusstsein der Landtagsabgeordneten rückt.

📷 Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder stellt im Bayerischen Landtag des 4. Modernisierungsgesetz vor © Bayerische Staatskanzlei
Kein Pflichtbericht der Bayerischen Staatsforsten
Zudem hält der BDF die Abschaffung des zweijährigen Pflichtberichts der Bayerischen Staatsforsten an die Aufsichtsbehörde zur Überprüfung der vorbildlichen Bewirtschaftung des Staatswaldes und der vorbildlichen Jagdausübung für kontraproduktiv.
Die Bedeutung des Berichts hat aus Sicht des BDF zugenommen und sollte erhalten bleiben, da die Rechtsaufsicht (Wirtschaftsministerium) inzwischen von der Fachaufsicht (Forstministerium) getrennt ist. Beide Ressorts müssten enger zusammenarbeiten.
Zudem fordert der BDF, dass die Schaffung des Klimawaldes (Vorgabe von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, BaySF-interne Vorgabe) als prioritäre Aufgabe in das Staatsforstengesetz übernommen wird.
Streichung von Leistungselementen im Öffentlichen Dienst
Auch der BBB hat u.a. die Streichung zahlreicher Berichts- und Evaluationspflichten und von Leistungselementen kritisiert. Die Leistungsstufe war mit dem Neuen Dienstrecht 2011 eingeführt worden, um herausragende Einzelleistungen gezielt zu honorieren. Eine Streichung führt nicht zu weniger Bürokratie, sondern lediglich zum Verlust eines rechtlich vorhandenen Handlungsspielraums.
Noch schwerer wiegt der geplante Wegfall des gesetzlich verankerten Mindestbudgets für Leistungsprämien. Damit sollte sichergestellt werden, dass Leistungsanreize verlässlich finanziert und nicht von haushaltspolitischen Erwägungen abhängig gemacht werden.
Künftig soll lediglich ein Maximalbudget bestehen – alles Weitere hinge von Haushaltsentscheidungen ab. Damit wird ein zentraler Bestandteil des Systems leistungsbezogener Besoldung in Bayern deutlich abgeschwächt.
Die zum Teil ersatzlose Streichung von Evaluations- und Berichtspflichten (u. a. Versorgungsbericht, Gleichstellungsbericht, Evaluation der Aus- und Fortbildung) sind kein Beitrag zum Bürokratieabbau, da die Daten ohnehin erhoben werden.
Die Berichte bündeln diese Informationen lediglich in transparenter Form.
Besonders problematisch ist aus Sicht des BBB, dass die Berichterstattung künftig nur noch „anlassbezogen“ erfolgen soll, also wenn es „angezeigt und sachgerecht“ sei. Gerade bei einem derart langfristigen und finanzwirksam bedeutenden Thema wie der Beamtenversorgung hält der BBB eine klare gesetzliche Verankerung der Berichtspflicht für unverzichtbar.
