Landtag beschließt den CSU/FW Antrag „Staatliche Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald erhalten“

Großer Erfolg für den BDF nach jahrelangem Ringen: Am 10.02.2022 beschloss der Landtag den Antrag „Staatliche Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald erhalten“. Eingebracht hatten den Antrag Martin Schöffel, MdL und weitere CSU-Abgeordnete zusammen mit den Freien Wählern. Zuvor hatten im federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle Fraktionen mit Ausnahme der AFD dem Antrag zugestimmt. Auch der Finanzausschuss und der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hatten den Antrag mitberaten. Auch hier hatten alle Fraktionen mit Ausnahme der AFD dem Antrag zugestimmt.

Der BDF hatte sich seit der Forstreform 2003 dafür ein gesetzt, die Wahlfreiheit der Kommunen für ihre Waldbewirtschaftung dauerhaft zu erhalten. Der Beschluss ist ein großer Erfolg der Politik, insbesondere der Abgeordneten Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Thorsten Schwab und Klaus Steiner von der CSU, der Freien Wähler und insbesondere der unterfränkischen Mandatsträger.

Der nächste wichtige Schritt ist nun ein Gemeinwohlausgleich, der die vielfältigen Leistungen des Kommunalwaldes tatsächlich berücksichtigt. Die notwendigen Entscheidungen hierzu müssen nun rasch getroffen werden, um die jahrzehntelange „Hängepartie“ für Kommunen und betroffene Forstleute zu beenden.

Bild: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (BA), https://berufenet.arbeitsagentur.de

Auszug aus dem Antrag:

„─ Angesichts der akuten Bedrohung der Wälder durch den Klimawandel ist der beschlossene Rückgang der staatlichen Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald nicht länger zu vollziehen. Der Beschluss des Landtags vom 14.02.2017 (Drs. 17/15445) ist damit ebenfalls nicht länger zu vollziehen.

─ Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen, alternative Betreuungslösungen zu wählen, wird hierdurch nicht berührt. Kommunen, die bereits jetzt oder in Zukunft eigene Wege der Betriebsleitung und -ausführung beschreiten, können im Interesse allseitiger Planungssicherheit jedoch nicht davon ausgehen, diese Aufgabe künftig (wieder) der Forstverwaltung zu übertragen. Der Landtag ersucht die Kommunen mit großem Waldbesitz, die vorbildliche Waldbewirtschaftung möglichst durch eigenes Personal oder Dritte ausführen zu lassen.

─ Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Entgelte für die staatliche Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald und den staatlich gewährten Ausgleich für die im Rahmen der Vorbildlichkeit zu erbringenden Gemeinwohlleistungen künftig unabhängig voneinander und nach folgenden Vorgaben herzuleiten:

─ Für die staatliche Betriebsleitung und -ausführung werden kostendeckende Entgelte erhoben (100 Prozent der Personalvollkosten).

─ Gleichzeitig erhalten künftig alle waldbesitzenden Kommunen den Gemeinwohlausgleich, der sich an den regionalen und naturräumlichen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels orientieren soll. Die im Waldpakt 2018 vereinbarte Anpassung des Gemeinwohlausgleichs soll bedarfsgerecht erfolgen.

Dem Landtag ist anschließend über die Berechnung zu berichten.“