Einige Enttäuschungen, Aufregungen, Unklarheiten und Missverständnisse hatte es in den vergangenen Wochen gegeben. Inzwischen ist der Doppelhaushalt 2019/2020 als Entwurf veröffentlicht und soll bis Mitte Mai verabschiedet werden. Damit herrscht nun mehr Klarheit. Einerseits freuen wir uns, dass die Stellenabbauverpflichtung nach Art. 6b Haushaltsgesetz für die Forstverwaltung „umformuliert“ (und damit faktisch aufgehoben) und diese in 30 Försterstellen für die Waldumbauoffensive umgewandelt wurde. Andererseits hätte sich der BDF mehr wirklich zusätzliche Försterstellen erhofft.
Der Klimawandel stellt den Wald in Bayern und seine Waldbesitzer vor riesige Herausforderungen. Die Klimaanpassung unserer Wälder ist eine historische Aufgabe, bei der die Waldbesitzer dringend finanzielle und personelle Unterstützung des Freistaats Bayern benötigen.
Bereits im Jahr 2017 hatte die Staatsregierung auf Vorschlag des damaligen Forstministers Brunner diese Herausforderung des Klimawandels erkannt und die Waldumbauoffensive 2030 ins Leben gerufen. Dafür sollten – bundesweit einmalig – bis zum Jahr 2030 Finanzmittel in Höhe von 200 Mio. Euro bereitgestellt und 200 zusätzliche Försterstellen geschaffen werden. Der BDF hatte diese Offensive außerordentlich begrüßt und unterstützt, aber gleichzeitig den sofortigen Verzicht auf jeglichen weiteren Stellenabbau in der Forstverwaltung gefordert.
Im Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2019/20 ist zumindest der faktische Verzicht auf einen weiteren Stellenabbau nach Art. 6 b HG für alle Verwaltungen (und damit auch der Forstverwaltung) enthalten. Dazu soll das Haushaltsgesetz so geändert werden, dass die gesperrten Stellen bei den Verwaltungen nicht eingezogen werden, sondern im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für andere wichtige Aufgaben ausgebracht werden können. Forstministerin Kaniber hat entschieden, dass die in der Forstverwaltung noch einzusparenden Stellen in 30 Försterstellen für die Waldumbauoffensive umgewandelt werden. Der BDF sieht dies als dringend erforderliche personelle Unterstützung der Waldumbauoffensive 2030 und dankt daher der bayerischen Forstministerin herzlich.
Der Entwurf des Doppelhaushalts der Staatsregierung sieht also vor, die Personalausstattung der Forstverwaltung in den beiden Jahren insgesamt gleich zu belassen. 30 Försterstellen sollen in die Waldumbauoffensive umgeschichtet werden, müssen aber an anderer Stelle in den nächsten beiden Jahren in der Forstverwaltung eingespart werden. Positiv daran ist, dass es in den nächsten beiden Jahren zumindest keinen weiteren Stellenabbau gibt und dass die für den Wald und die Waldbesitzer so wichtige Waldumbauoffensive in den nächsten beiden Jahren mit 15 Försterstellen pro Jahr (=30 im DHH) unterstützt wird.
Allerdings reicht aus Sicht des BDF die gleichbleibende Personalausstattung der Forstverwaltung nicht aus, die immensen Herausforderungen durch Klimawandel und demographischen Wandel zu meistern. Der Wald ist eine der essentiellen Lebensgrundlagen für den gesamten Freistaat und seine Bürgerinnen und Bürger. Nach Meinung des BDF müssen die Waldbesitzer vom Freistaat Bayern vielmehr bestmöglich in ihrem Bestreben unterstützt werden, den Wald zu erhalten und im Hinblick auf den Klimawandel zu stabilisieren.
Angesichts der Schnelligkeit des Klimawandels und der daraus folgenden Dringlichkeit einer Entwicklung von klimatoleranten Wäldern hat Bayern sein Ziel für den Waldumbau im Kommunal- und Privatwald von 6.000 Hektar auf 10.000 Hektar pro Jahr erhöht. Mit dieser wegweisenden Entscheidung hat Bayern erneut seine forstliche Vorreiterschaft in der Bundesrepublik unter Beweis gestellt und für die anderen Bundesländer Maßstäbe gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte der BDF bereits in seinem Positionspapier 2018 gefordert, möglichst viele der Försterstellen zu Beginn der Waldumbauoffensive, sprich im jetzigen Doppelhaushalt, auszubringen.
Daher setzt sich der BDF weiterhin für seinen konkreten Vorschlag ein, der in der Politik bisher auf großes Verständnis gestoßen war: Danach sollen im Rahmen der Waldumbauoffensive in den ersten Jahren 30 Stellen jährlich (im Doppelhaushalt 2019/2020 also 60 Stellen) und im Gegenzug dazu dafür in den letzten Jahren vor 2030 nur mehr 10 Stellen zusätzlich ausgebracht werden, um das Waldumbauziel von 200.00 ha auch realistisch erreichen zu können.
Weiterhin setzt sich der BDF dafür ein, in beiden Jahren des Doppelhaushaltes 2019/20 auf eine Gewinnerwartung an das Unternehmen Bayerische Staatsforsten AöR (BaySF) zu verzichten. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die BaySF wegen der immensen Borkenkäferschäden, den Schneebrüchen am Gebirgsrand sowie den Kiefernschäden sehr große Herausforderungen meistern müssen. Durch die auch aufgrund des immensen Schadholzanfalls in ganz Europa stark gefallenen Holzerlösen kann der Forstbetrieb im neuen Doppelhaushalt nur dann eine Gewinnabführung erwirtschaften können, wenn das Unternehmen auf eigentlich unabdingbare Sach- und Personalinvestitionen verzichtet. Dies wäre alles andere als nachhaltig.
Daher fordert der BDF, den Einnahmetitel 08 05/121 11 (Gewinnabführung Bayerische Staatsforsten) für das Jahr 2019 von 10 Millionen Euro auf „0“und für das Jahr 2020 von 20 Millionen Euro jeweils auf „0“ zu setzen.